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Die Zertifizierung Natur und Landschaft

Der Kern des AgriKuuL-Projektes ist die AgriKuuL-Zertifizierung. Im Zertifizierungsleitfaden sind die Zertifizierungsanforderungen als Minimalanforderungen an die Betriebe definiert. Sie umfassen nicht nur die landwirtschaftliche Nutzfläche, sondern auch den Hofbereich, den Wald und Gewässer.

Die Zertifizierungsanforderungen gelten zum Teil für alle Betriebe gleichermassen, zum Teil werden sie spezifisch für eine bestimmte Region, teils spezifisch für jeden Betrieb definiert. Die betriebsspezifischen Minimalanforderungen werden mithilfe des Zertifizierungsleitfadens erarbeitet. Bei ihrer Formulierung wird eine massgebliche Mitwirkung der Betriebsleiterfamilie angestrebt.


Es werden zwei Stufen von Minimalanforderungen angeboten, die ein unterschiedliches Engagement des Betriebes erfordern und unterschiedliche finanzielle Unterstützungs-Beiträge auslösen (Stufen I und II).

Die Minimalanforderungen können in einem mehrjährigen, schrittweisen Umsetzungsprozess erreicht werden, wobei dem Betrieb im Rahmen einer klaren Überprüfbarkeit ein grosses Mass an Eigeninitiative und Gestaltungsfreiheit eingeräumt wird.

Die Einhaltung der Minimalanforderungen wird mittels einer 3- oder 6-jährigen Vereinbarung zwischen dem Betrieb und der KulaB-Zertifizierungsorganisation geregelt.

Der ökonomische Spielraum, der für die Erbringung der in der Vereinbarung geforderten Leistungen nötig ist, wird sichergestellt durch einen jährlichen finanziellen AgriKuuL-Beitrag, der sich nach den in den Betrieb investierten Arbeitskraft bemisst. Der Ansatz beträgt jährlich 4'500 Fr. pro AK für Anforderungsstufe I und 9'000 Fr. pro AK für Stufe II. Für die Begrenzung der Beiträge aufgrund hoher steuerbarer Einkommens gilt Artikel 22 der eidgenössischen Direktzahlungsverordnung.

Die Beiträge werden zusätzlich zu den existierenden Beitragszahlungen von Bund, Kanton und Gemeinde ausgerichtet. Für besonders aufwändige, nicht anderweitig entschädigbare Massnahmen auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche (inkl. Sömmerungsflächen) - z.B. Bachausdolungen, Weidesanierungen, Baumpflanzungen - können separate finanzielle Mittel gesprochen werden; dasselbe gilt für alle Massnahmen im Wald. Verminderte Leistungen bei einzelnen prozessorientierten Kriterien sind möglich und führen zu einem verminderten Beitrag.

Damit die Betriebe die Minimalanforderungen effektiv erreichen und/oder einhalten können, erfolgt eine umfassende Beratung und Unterstützung . Dazu gehören u.a. die Durchführung der Zertifizierung, die Mithilfe bei der Erarbeitung betriebsspezifischer Ziele (betriebsspezifische Minimalanforderungen), die Vermittlung und/oder Organisation geeigneter Weiterbildungsangebote, die Vermittlung von Fachwissen und Fachkräften für die Lösung spezifischer fachlicher Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung der Minimalanforderungen, die Moderation und/oder Organisation von AgriKuuL-Veranstaltungen (Exkursionen) etc. Die betriebsspezifische fachliche Unterstützung erfolgt durch AgriKuuL-Fachpersonen.

Eine jährliche, stichprobenweise Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen wird ebenfalls durch die AgriKuuL-Berater durchgeführt.