Die Zertifizierung Natur und Landschaft
Der Kern des AgriKuuL-Projektes ist die AgriKuuL-Zertifizierung. Im Zertifizierungsleitfaden
sind die Zertifizierungsanforderungen als Minimalanforderungen an die
Betriebe definiert. Sie umfassen nicht nur die landwirtschaftliche Nutzfläche,
sondern auch den Hofbereich, den Wald und Gewässer.
Die Zertifizierungsanforderungen gelten zum Teil für alle Betriebe
gleichermassen, zum Teil werden sie spezifisch für eine bestimmte
Region, teils spezifisch für jeden Betrieb definiert. Die betriebsspezifischen
Minimalanforderungen werden mithilfe des Zertifizierungsleitfadens erarbeitet.
Bei ihrer Formulierung wird eine massgebliche Mitwirkung der Betriebsleiterfamilie
angestrebt.

Es werden zwei Stufen von Minimalanforderungen angeboten, die
ein unterschiedliches Engagement des Betriebes erfordern und unterschiedliche
finanzielle Unterstützungs-Beiträge auslösen (Stufen I
und II).
Die Minimalanforderungen können in einem mehrjährigen, schrittweisen
Umsetzungsprozess erreicht werden, wobei dem Betrieb im Rahmen einer klaren
Überprüfbarkeit ein grosses Mass an Eigeninitiative und Gestaltungsfreiheit
eingeräumt wird.
Die Einhaltung der Minimalanforderungen wird mittels einer 3- oder 6-jährigen
Vereinbarung zwischen dem Betrieb und der KulaB-Zertifizierungsorganisation
geregelt.
Der ökonomische Spielraum, der für die Erbringung der in der
Vereinbarung geforderten Leistungen nötig ist, wird sichergestellt
durch einen jährlichen finanziellen AgriKuuL-Beitrag, der sich nach
den in den Betrieb investierten Arbeitskraft bemisst. Der Ansatz beträgt
jährlich 4'500 Fr. pro AK für Anforderungsstufe I und 9'000
Fr. pro AK für Stufe II. Für die Begrenzung der Beiträge
aufgrund hoher steuerbarer Einkommens gilt Artikel 22 der eidgenössischen
Direktzahlungsverordnung.
Die Beiträge werden zusätzlich zu den existierenden Beitragszahlungen
von Bund, Kanton und Gemeinde ausgerichtet. Für besonders aufwändige,
nicht anderweitig entschädigbare Massnahmen auf der landwirtschaftlich
genutzten Fläche (inkl. Sömmerungsflächen) - z.B. Bachausdolungen,
Weidesanierungen, Baumpflanzungen - können separate finanzielle Mittel
gesprochen werden; dasselbe gilt für alle Massnahmen im Wald. Verminderte
Leistungen bei einzelnen prozessorientierten Kriterien sind möglich
und führen zu einem verminderten Beitrag.
Damit die Betriebe die Minimalanforderungen effektiv erreichen und/oder
einhalten können, erfolgt eine umfassende Beratung und Unterstützung
. Dazu gehören u.a. die Durchführung der Zertifizierung, die
Mithilfe bei der Erarbeitung betriebsspezifischer Ziele (betriebsspezifische
Minimalanforderungen), die Vermittlung und/oder Organisation geeigneter
Weiterbildungsangebote, die Vermittlung von Fachwissen und Fachkräften
für die Lösung spezifischer fachlicher Probleme im Zusammenhang
mit der Umsetzung der Minimalanforderungen, die Moderation und/oder Organisation
von AgriKuuL-Veranstaltungen (Exkursionen) etc. Die betriebsspezifische
fachliche Unterstützung erfolgt durch AgriKuuL-Fachpersonen.
Eine jährliche, stichprobenweise Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen
wird ebenfalls durch die AgriKuuL-Berater durchgeführt.
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