|
Home
Das Projekt in Kürze
Von
Menschen und Höfen
Resultate
aus der Ideenschmiede
Die Projektphilosophie
Preise und Perspektiven
Kontakt, Impressum
|
Ausnahmeregelung zum ersten Schnittzeitpunkt
bei wenig intensiv und extensiv genutzten Wiesen im Rahmen des AgriKuuL
Motivation
Die Festlegung eines ersten Schnittzeitpunktes
für die Bewirtschaftung von Ökowiesen widerspricht für
viele Bauern ihrem Betriebsablauf, ihrem Verständnis, ihrer Tradition
und ihren Bedürfnissen an eine witterungsbezogene Flexibilität.
Viele berufen sich zudem auf ihre Beobachtungen, dass sich die Wiesen
sowohl futterbaulich wie in ihrem Blütenreichtum seit Einführung
der Schnittzeitpunktregelung negativ entwickelt hätten.
Resultate von Evaluations- und Forschungsprojekten
deuteten klar darauf hin, dass die Festlegung des ersten, relativ späten
Schnittzeitpunktes in der Tat in vielen Fällen nicht zielführend
ist, und zwar sowohl aus botanischer, faunistischer wie futterbaulicher
Sicht.
Pilotversuch 2002 und seine Folgen
Im Jahr 2002 wurde deshalb auf den interessierten
AgriKuuL-Betrieben mit einem Pilotversuch begonnen, um Möglichkeiten
einer biologisch, agronomisch wie administrativ günstigeren Lösung
des "Schnittzeitpunktproblems" zu entwickeln und zu testen.
Das Projekt wurde intensiv begleitet durch das Projektteam.
Die Erfahrungen der Bauern sind, nach anfänglicher
Skepsis einigen Anforderungen gegenüber, ausgesprochen positiv. Der
Kanton Zürich hat deshalb die AgriKuuL-Regelung generell für
Vernetzungsprojekte freigegeben, und auf Bundesebene laufen Abklärungen
zu einer möglichen Einführung einer vereinfachten Variante im
Rahmen der Direktzahlungsverordnung.
Anforderungen
1. Der Zeitpunkt der ersten Mahd gemäss
Direktzahlungsverordnung DZV wird auf denjenigen AgriKuuL-Betrieben, die
das wünschen, für alle extensiv genutzten Wiesen und alle wenig
intensiv genutzten Wiesen, welche die Anforderungen an die botanische
Qualität gemäss Öko-Qualitätsverordnung erfüllen,
freigegeben.
2. Dafür gelten für alle
betreffenden Parzellen des Betriebes folgende zusätzlichen Anforderungen
zur Direktzahlungsverordnung:
Gerätewahl: Mahd mit Sense
oder Messerbalken, ohne Futteraufbereiter.
Düngung: Bei wenig intensiv genutzten Wiesen nur Einsatz von
gut verrottetem Mist (generell kein Frischmist, keine Gülle, keine
mineralischen Dünger).
Nutzung: Der erste Aufwuchs ist zu heuen (keine Silage, Eingrasen
höchstens auf einem Teil der Fläche in schattigen Bereichen),
der zweite Aufwuchs ist zu emden (Ausnahmen wie beim ersten Aufwuchs),
zumindest falls der erste Schnitt vor dem offiziellen Schnittzeitpunkt
erfolgte.
Schnittregime: Der Bestand ist so spät zu mähen, dass
die wichtigsten Pflanzen (z.B. Wiesenmargerite, Salbei) absamen können.
Ausnahmen sind höchstens alle 3 Jahre möglich. Der früheste
Schnittzeitpunkt des zweiten Aufwuchses ist der 15. August. Bei jedem
Schnitt sind mindestens 5 - 10% der Wiesenfläche in Streifenform
(nicht breiter als 5 m) stehen zu lassen, wobei die Lage der Streifen
bei jedem Schnitt zu wechseln ist. Für die Streifen sind möglichst
nicht lagernde, magere und/oder blütenreiche Bereiche (z.B. Randbereiche)
zu wählen.
Herbstweide: Mindestens sofern die Streifen am Rand der Fläche
liegen, sind sie bei einer allfälligen Herbstweide auszuzäunen.
Buchführung: Über die Schnittzeitpunkte ist Buch zu führen.
Empfehlung Schnittregime bei einschürigen
Wiesen:
a) Der Bestand soll so spät gemäht werden, dass der zweite Aufwuchs
in Normaljahren nicht mehr als 15 cm erreicht vor dem Einwintern. Ansonsten
s. unter Herbstmahd / Herbstweide.
b) Die Lage der nicht gemähten Streifen sollte frühestens alle
4 Jahre wieder an dieselbe Stelle zu
liegen kommen.
|
 |