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Ausnahmeregelung zum ersten Schnittzeitpunkt

bei wenig intensiv und extensiv genutzten Wiesen im Rahmen des AgriKuuL

Motivation

Die Festlegung eines ersten Schnittzeitpunktes für die Bewirtschaftung von Ökowiesen widerspricht für viele Bauern ihrem Betriebsablauf, ihrem Verständnis, ihrer Tradition und ihren Bedürfnissen an eine witterungsbezogene Flexibilität. Viele berufen sich zudem auf ihre Beobachtungen, dass sich die Wiesen sowohl futterbaulich wie in ihrem Blütenreichtum seit Einführung der Schnittzeitpunktregelung negativ entwickelt hätten.

Resultate von Evaluations- und Forschungsprojekten deuteten klar darauf hin, dass die Festlegung des ersten, relativ späten Schnittzeitpunktes in der Tat in vielen Fällen nicht zielführend ist, und zwar sowohl aus botanischer, faunistischer wie futterbaulicher Sicht.

Pilotversuch 2002 und seine Folgen

Im Jahr 2002 wurde deshalb auf den interessierten AgriKuuL-Betrieben mit einem Pilotversuch begonnen, um Möglichkeiten einer biologisch, agronomisch wie administrativ günstigeren Lösung des "Schnittzeitpunktproblems" zu entwickeln und zu testen. Das Projekt wurde intensiv begleitet durch das Projektteam.

Die Erfahrungen der Bauern sind, nach anfänglicher Skepsis einigen Anforderungen gegenüber, ausgesprochen positiv. Der Kanton Zürich hat deshalb die AgriKuuL-Regelung generell für Vernetzungsprojekte freigegeben, und auf Bundesebene laufen Abklärungen zu einer möglichen Einführung einer vereinfachten Variante im Rahmen der Direktzahlungsverordnung.

Anforderungen

1. Der Zeitpunkt der ersten Mahd gemäss Direktzahlungsverordnung DZV wird auf denjenigen AgriKuuL-Betrieben, die das wünschen, für alle extensiv genutzten Wiesen und alle wenig intensiv genutzten Wiesen, welche die Anforderungen an die botanische Qualität gemäss Öko-Qualitätsverordnung erfüllen, freigegeben.

2. Dafür gelten für alle betreffenden Parzellen des Betriebes folgende zusätzlichen Anforderungen zur Direktzahlungsverordnung:
Gerätewahl: Mahd mit Sense oder Messerbalken, ohne Futteraufbereiter.
Düngung: Bei wenig intensiv genutzten Wiesen nur Einsatz von gut verrottetem Mist (generell kein Frischmist, keine Gülle, keine mineralischen Dünger).
Nutzung: Der erste Aufwuchs ist zu heuen (keine Silage, Eingrasen höchstens auf einem Teil der Fläche in schattigen Bereichen), der zweite Aufwuchs ist zu emden (Ausnahmen wie beim ersten Aufwuchs), zumindest falls der erste Schnitt vor dem offiziellen Schnittzeitpunkt erfolgte.
Schnittregime: Der Bestand ist so spät zu mähen, dass die wichtigsten Pflanzen (z.B. Wiesenmargerite, Salbei) absamen können. Ausnahmen sind höchstens alle 3 Jahre möglich. Der früheste Schnittzeitpunkt des zweiten Aufwuchses ist der 15. August. Bei jedem Schnitt sind mindestens 5 - 10% der Wiesenfläche in Streifenform (nicht breiter als 5 m) stehen zu lassen, wobei die Lage der Streifen bei jedem Schnitt zu wechseln ist. Für die Streifen sind möglichst nicht lagernde, magere und/oder blütenreiche Bereiche (z.B. Randbereiche) zu wählen.
Herbstweide: Mindestens sofern die Streifen am Rand der Fläche liegen, sind sie bei einer allfälligen Herbstweide auszuzäunen.
Buchführung: Über die Schnittzeitpunkte ist Buch zu führen.

Empfehlung Schnittregime bei einschürigen Wiesen:
a) Der Bestand soll so spät gemäht werden, dass der zweite Aufwuchs in Normaljahren nicht mehr als 15 cm erreicht vor dem Einwintern. Ansonsten s. unter Herbstmahd / Herbstweide.
b) Die Lage der nicht gemähten Streifen sollte frühestens alle 4 Jahre wieder an dieselbe Stelle zu
liegen kommen.